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   BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50   

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BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50 (https://dejure.org/1951,152)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1951 - IV ZR 151/50 (https://dejure.org/1951,152)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1951 - IV ZR 151/50 (https://dejure.org/1951,152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 6
  • NJW 1951, 558
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auch einem Vaterschaftsausschluss-Gutachten, das sich auf eine Bestimmung der Blutuntergruppen (A1-A2) stützt, kommt unter der Voraussetzung, daß bei der Blutuntersuchung die Untergruppen A1 und A2 eindeutig und Zweifelsfrei festgestellt sind, nach dem heutigen Stand der Wissenschaftlichen Erkenntnis absoluter Beweiswert zu (vgl BGHZ 2, 6 ff).

    Der vom erkennenden Senat in seinem Urteil von 12. April 1951 - BGHZ 2, 6 ff - ausgesprochene Grundsatz, daß die klassischen Blutgruppen A B O und die Blutkörperchenmerkmale M und N. wenn sie sich im Blute eines Menschen vorfinden, unveränderlich seien und sich in einem bestimmten, naturgesetzlich festliegenden Vererbungsgang vererben, gelte nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auch für die Untergruppen A 1 und A 2 und habe auch insoweit die Bedeutung eines jeden Gegenbeweis ausschliessenden Erfahrungssatzes.

    Demgemäss hat auch der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. April 1951 - IV ZR 151/50 - (BGEZ 2, 6 ff) als Erfahrungssatz der Wissenschaft anerkannt, daß einem Blutgruppengutachten, nach welchen auf Grund einer Bestimmung der Blutgruppen A B O oder der Blutkörperchenmerkmale M und N die Vaterschaft eines Mannes ausgeschlossen ist, bei dem heutigen Stande der wissenschaftlichen Erkenntnis unter der Voraussetzung, daß die Blutmerkmale fehlerfrei bestimmt sind, eine absolute, jeden Gegenbeweis mit anderen Beweismitteln grundsätzlich ausschließende Beweiskraft zukommt.

    Die vom Senat in seiner Entscheidung BGHZ 2, 6 ff vertretene Auffassung, daß die Gesetzmässigkeit der Vererbungsweise der Blutgruppen ABO und der Blutkörperchenmerkmale MN nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sicher verbürgt sei, muß deshalb auch für die Vererbungsweise der Untergruppen A 1 A 2 in gleichem Maße gelten.

    Insoweit kommt also auch hier eine Beweiswürdigung, d.h. Einerwägung darüber, ob dieser Erfahrungssatz im Einzelfall Geltung beanspruchen könne, nicht mehr in Betracht (vgl BGHZ 2, 10 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 151/50]).

    Wie der Senat bereits in seiner mehrfach erwähnten Entscheidung BGHZ 2, 6 [11] ausgeführt hat, ist es für den Richter schwierig und bis zu einem gewissen Grade unmöglich, sich unmittelbar und auf Grund eigener Sachkunde an Hand der ihm vorgelegten Gutachten davon zu überzeugen, daß bei der Blutgruppenbestimmung alle gebotene Sorgfalt beobachtet ist und die wissenschaftlichen Möglichkeiten, durch die nach Lage des Falles eine fehlerfreie Bestimmung der Blutgruppen gewährleistet ist, hinreichend ausgeschöpft sind.

  • BGH, 20.11.1980 - IVa ZR 25/80

    Zum Umfang der Rechtsfolgenbelehrung nach VVG § 12 Abs 3 S 2, AKB § 8 Nr 1 S 2

    Für die Darlegungslast gilt entgegen der Meinung der Revision nichts anderes (BGHZ 28, 244, 251 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 151/50]a.E.; 24, 308, 323).
  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. April 1951 (BGHZ 2, 6 ff., 11) dargelegt hat, ist die Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens für den Ausschluss einer Vaterschaft unter der Voraussetzung, dass die Blutgruppen im jeweils gegebenen Fall richtig bestimmt sind, immer stärker als die Beweiskraft anderer Beweismittel.
  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund

    Diese beruht auf den in der Wissenschaft als sicher anerkannten Sätzen (Naturgesetzen) von der Vererbung und der Unveränderlichkeit der Blutmerkmale M und N (im Anschluß an BGHZ 2, 6).

    In der Rechtsprechung ist schon seit Jahren als Erfahrungssatz der Wissenschaft anerkannt, daß einem Blutgruppengutachten, nach welchem auf Grund einer Bestimmung der Blutmerkmale M und N die Vaterschaft eines Cannes ausgeschlossen ist, bei dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis unter der Voraussetzung fehlerfreier Bestimmung der Merkmale eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Beweismitteln grundsätzlich ausschliessende Beweiskraft zukommt (BGHZ 2, 6 [11]; ferner das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmteUrteil vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 159/52 -).

    Zweifel an dem absoluten Beweiswert eines auf die Feststellung der Merkmale M und N sich gründenden Blutgruppengutachtens können dagegen, wie der Bundesgerichtshof bereits in dem auch vom Landgericht mehrfach erwähnten Urteil BGHZ 2, 6 [11] ausgeführt hat, in der Richtung bestehen, ob die Blutgruppen im Einzelfalle richtig bestimmt sind.

  • BFH, 22.10.1987 - IV R 17/84

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Mitunternehmerschaft

    c) Die Merkmale eines Gesellschaftsverhältnisses sind darin zu sehen, daß die Beteiligten sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und sich verpflichten, die Erreichung dieses Zwecks durch ihre Beiträge zu fördern; ob den Rechtsbeziehungen der Beteiligten diese Eigenschaft zukommt, muß nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beurteilt werden (grundlegend Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. Januar 1951 IV ZR 151/50, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1951, 308).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 195/52

    Rechtsmittel

    Die von ihm vorgenommene eingehende Würdigung der drei Blutgruppengutachten, insbesondere auch des von den Sachverständigen bei ihren Untersuchungen beobachteten Verfahrens, lässt erkennen, dass das Berufungsgericht dabei die Grundsätze beachtet hat, die der Senat zur Frage der tatrichterlichen Würdigung von Blutgruppengutachten in seiner Entscheidung BGHZ 2, 6 (11 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 151/50]-13) dargelegt hat.

    Ein Vaterschaftsausschluss auf Grund des Viergen-Systems entspricht, wenn gegen die Eindeutigkeit und Sicherheit der Blutgruppenbestimmung, auf die er sich stützt, keine begründeten Bedenken bestehen, immer einem "offenbar unmöglich" im Sinne der in der Entscheidung des Senats BGHZ 7, 116 erörterten Grundsätze wie das der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHZ 2, 6 (11) [BGH 12.04.1951 - IV ZR 151/50] für die Blutgruppen ABO und die Blutkörperchenmerkmale M und N ausgesprochen hat.

  • BFH, 06.12.1988 - VIII R 362/83

    Auch ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis kann zur Mitunternehmerschaft führen

    Die Merkmale eines Gesellschaftsverhältnisses -und damit auch eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses sind darin zu sehen, daß die Beteiligten sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und sich gegenseitig verpflichten, die Erreichung dieses Zwecks durch ihre Beiträge zu fördern (§ 705 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB-); ob den Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten diese Eigenschaft zukommt, muß nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beurteilt werden (BFH in BFHE 151, 163, BStBl II 1988, 62, mit Hinweis auf das grundlegende Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 29. Januar 1951 IV ZR 151/50, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1951, 308).
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Es mag dahingestellt bleiben, ob die von den Tatrichtern zum Beweis herangezogenen öffentlichen Urkunden und die sich aus ihnen ergebenden Tatsachen eine Parallele mit dem vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 12. April 1951 - IV ZR 151.50 (NJW 1951 S. 558) - entschiedenen Fall erlauben, in dem festgestellt wird, daß gegenüber einem Blutgruppengutachten infolge dessen "absolutem Beweiswert" ein Gegenbeweis durch andere Beweismittel ausgeschlossen ist, weil deren Beweiskraft in jedem Fall schwächer wäre.
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52

    Rechtsmittel

    Denn wenn die Vergleichsmaßstäbe in diesen Zweifelsfällen nicht bis zu einem gewissen Grade der persönlichen Meinung des Sachverständigen unterworfen wären, sondern an sich feststanden, wäre eine "Majoritätsmeinung" nur aus Anlaß von Untersuchungsfehlern möglich (vgl. BGHZ 2, 6, 11), nicht jedoch bei streng erkenntnisgemäßer Bewertung einwandfrei ermittelter Befunde.
  • BAG, 24.01.1974 - 5 AZR 17/73

    Streitwertrevision - Zahlungsklage - Höhe der Beschwer - Berechnung der Beschwer

    D er W ert d e r B esch w er w ir d vom r e c h t s k r a f t - f ä h i g e n I n h a l t d e r a n g e f o c h t e n e n E n ts c h e id u n g b e s tim m t ( v g l . BGHZ 2 6, 295 / 2 9 6 7 ; 4 8, 212 /2 1 £ 7 ; A. B io m e y e r, Z i v i l p r o z e ß r e c h t , § 97 I I 5 S . 517 f . ; S t e i n - J o n a s - G r u n s k y , ZPO, 1 9 . A u f l . , E i n l . zu §§ 511 f f . , Anm. V 2 m .w .N .) .
  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 158/74

    Kreiskrankenhaus - Assistenzarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Nebentätigkeit -

  • BGH, 14.02.1973 - IV ZR 15/72
  • BGH, 02.10.1963 - V ZR 140/61
  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 40/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1958 - IV ZR 92/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 493/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 38/53

    Beweiskraft des Löns-Testes

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 522/59

    Uneidliche Falschaussage und Meineid - Abgrenzung bloßer Anregungen von

  • BGH, 29.07.1954 - 4 StR 270/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 567/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.02.1952 - 3 StR 1059/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 113/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.06.1961 - 5 StR 238/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 196/53

    Rechtsmittel

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